Kosten

Gesetzliche Krankenversicherungen

Die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung werden normalerweise von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen. Dazu ist ein Antrag auf Kostenübernahme notwendig, den ich mit Ihnen gemeinsam erstelle. Die Berechnungsgrundlage ist der EBM.

Private Krankenversicherungen & Beihilfe

In der Regel werden die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung von den privaten Krankenkassen bzw. der Beihilfestelle übernommen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse bzw. Ihrer Beihilfestelle nach den Modalitäten und den Leistungen Ihrer Versicherungspolice. Die Berechnungsgrundlage ist die GOÄ.

Selbstzahler

Es besteht auch die Möglichkeit, dass Sie die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung selbst übernehmen. Die Kosten richten sich in diesem Fall ebenfalls nach GOÄ.

Ausfallhonorar

Termine in der Praxis für Verhaltenstherapie sind verbindlich und ausschließlich für Sie reserviert. Deshalb müssen Absagen mindestens 48 Werkstunden vorher bei mir eintreffen. Sollte ein Termin versäumt werden, den ich nicht anders belegen kann, fällt in der Regel ein Ausfallhonorar von maximal 80% des derzeitigen Satzes für eine Therapiesitzung an. Diese Regelung gilt unabhängig vom Grund für das Versäumnis. Dieses kann nicht von der Krankenkasse erstattet werden. Die Grundlage dafür ist §615 BGB.

Gebührenordnung

Die Verhaltenstherapie ist ein wissenschaftlich anerkanntes Verfahren innerhalb der Psychotherapie und damit eine Leistung, die durch private und gesetzliche Krankenkassen erstattungsfähig ist. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt bei Privatversicherten nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Gegenüber gesetzlichen Krankenkassen gilt der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM).